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Neue Verordnung

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Mit 01.01.2009 trat die neue Prüfungsverordnung zur Berufsreifeprüfung in Kraft. Diese sieht vor, dass in einem Gegenstand eine Präsentation zu machen ist. Dies kann wahlweise im Gegenstand Deutsch – die schriftliche Arbeit wird präsentiert - oder im Fachgebiet durch die Erstellung einer Projektarbeit und deren Präsentation geschehen. Dies ist schon bei der Anmeldung zur Berufsreifeprüfung bekannt zu geben.

Downloads & Anmeldung

Anmeldung zur Berufsreifeprüfung

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Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist in schriftlicher Form an die Prüfungskommission der HTBLA Weiz zu richten.

Schriftliches Ansuchen (Formular im Sekretariat erhältlich bzw. zum Downloaden)

berufsreifepruefung

Geburtsurkunde im Original
Meldezettel
Heiratsurkunde bei Namensänderung im Original
Zeugnisse im Original
Lehrabschlussprüfungszeugnis bzw. Meisterbrief oder Facharbeiterprüfung (Land- und Forstwirtschaft) oder über abgeschlossene mindestens 3-jährige mittlere Schule oder
über abgeschlossene Krankenpflegeschule oder Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder
über abgeschlossene Schule für medizinisch-technischen Fachdienst.

Die Dokumente können auch als beglaubigte Kopien vorgelegt werden.

Verwaltungsabgabefür den Antrag € 14,30 + € 3,6 pro Doppelbogen eingereichter Unterlagen (wird erst bei der Ausstellung des Berufsreifeprüfungszeugnisses mitverrechnet)

Anmeldung zu den Teilprüfungen (auch im Falle von Wiederholungen)

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Grundsätzlich hat der Kandidat für die zeitgerechte Anmeldung selbst Sorge zu tragen. Dabei bitten wir Sie um Verständnis, dass Ihre Anmeldung - unter Angabe des abzulegenden schriftlichen und/oder mündlichen Prüfungsgegenstandes - aus organisatorischen Gründen bis spätestens sechs Wochen vor dem Datum des Prüfungstermins in schriftlicher Form (Formulare im Sekretariat bzw. als Download ) zu erfolgen hat. Wir weisen darauf hin, dass E-mails kein rechtsgültiger Charakter zukommt. Sehr wohl ist es aber möglich ein ausgefülltes Formular per E-mail zu senden. Eine nach dieser Frist erfolgte Anmeldung kann seitens der Direktion aus organisatorischen Gründen nicht akzeptiert werden.

Damit die Prüfungen durchgeführt werden, müssen mindestens 8 Anmeldungen vorliegen.

Pro Termin werden höchstens 24 Anmeldungen entgegengenommen. Es gilt die Reihenfolge des Einlangens der Prüfungsanmeldungen.

Der zugeteilte Prüfer und weitere Details werden Ihnen schriftlich bekannt gegeben.  Vor Beginn der Prüfung haben die Kandidaten einen Lichtbildausweis vorzuzeigen.

Die Prüfungsgebühr, entsprechend der jeweils gültigen Externisten-Prüfungsgebühren-verordnung des Landesschulrates für Steiermark, ist gemeinsam mit der Verwaltungsabgabe nach Erhalt der Vorschreibung, spätestens jedoch 1 Woche vor dem Prüfungstermin an das angegebene Konto einzuzahlen.

Prüfungsgebühren (Stand September 2011):

Englisch (mündliche Prüfung): € 51,60
Englisch, Mathematik (schriftliche Prüfung): € 58,50
Fachbereich bzw. Deutsch mit Präsentation  € 71,40

Zusätzlich:

Zeugnisgebühr pro Prüfung
(auch im Falle von Wiederholungen)

€ 14,30

Ausstellung der Zeugnisse

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Das Teilprüfungszeugnis ist im Sekretariat der HTBLA Weiz zwei Wochen nach dem Prüfungstermin, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises persönlich abzuholen.

Für das Endzeugnis ist die Bekanntgabe der Institutionen, an denen die restlichen Prüfungen abgelgt wurden, notwendig. Sobald das Endzeugnis ausgestellt ist, werden die letzten Gebühren(€ 14,30 für das Zeugnis plus die Verwaltungsabgabe für die Zulassung) verrechnet. Das Zeugnis kann dann gegen Vorlage der Einzahlungsbestätigung und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises persönlich abgeholt werden.

Stand November 2011

Abmeldung von Teilprüfungen

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Ein Rücktritt vom vorgesehenen Termin soll bis spätestens drei Wochen vor Beginn der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung in schriftlicher Form erfolgen.

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